Teichsicherheit

Zwei Problempunkte gibt es für den Teich: Die Beschädigung des Teiches selbst und zum anderen die Gefahrenquelle Teich für Mensch und Tier. Meist handelt es sich um Nageschäden von Biesamratten, die von innen kommen bzw. um mutwillige mechanische Beschädigungen.

Die magische Anziehungskraft von Wasser auf Kinder muß in die Planung mit einbezogen werden. Verhindern Sie diesen Kontakt nicht, sondern lassen Sie die Kinder unter Aufsicht " Tuchfühlung " nehmen. Die Sicherheit eines flach abfallenden Ufers ist allen anderen Maßnahmen vorzuziehen. Schon nach kurzer Zeit wird der Teich für Kinder zum vertrauten Element und zur natürlichen Umgebung.

Um Unfälle mit Kindern zu verhindern, können unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören

Hecke aus dichtwachsenden Gehölzen
Zäune mit ausreichender Höhe (1,20m)m die ggf. mit Schliengern (Kletterpflanzenart) bewachsen sein können. Achtung: die Latten dürfen nur in vertikaler Richtung angebracht werden, um nicht als Kletterhilfe benutzt werden zu können.
Baustahlmatten, verzinkt, die im Teich mit einer Vliesunterlage verlegt werden. Hier gilt zu beachten, daß Kinder mit ihren Beinen in den Zwischenräumen gelangen können.

Wichtige Sicherungsmaßnahmen sind vor allem flache Ufer, die mit Kies oder Sand belegt sind. Das Auffüllen des Teiches mit Kies ist Sicherlich das erfolgreichste Mittel, um Unfälle am Teich zu verhinden. Da die Rechtsprechung sehr unklar ist, ist eine Sicherung auf jeden Fall angebracht. Zu steile Randbereiche stellen grundsätzlich Fehler bei der Planung und Ausführung der Teichanlage dar. Das Ufer sollte relativ flach gehalten werden und mit Neigungen von 1:3 bis 1:5 zum Wasssergrund hin abfallen. Abhilfe kann durch Vegetationsmatten (teuer) aufgeschweißte Folientaschen bei Folienteichen oder Jutesäcke geschaffen werden. Die Jutesäcke werden an einigen Stellen T - Förmig eingeschnitten, mit Teicherde gefüllt und seitlich am Teichrand befästig.
Bei Teichen im Privatbereich hat das OLG Koblenz 1995 ein Urteil gefällt, nachdem die Grundstückseigentümer ihr Grundstück so zu sichern haben, dass unbefugtes Betreten durch Kinder nicht ohne weiteres möglich ist (z.B. durch ein verschlossenes Tor). Grundsätlich muß genau abgewogen werden, wie zugänglich ein Teich ist und wie gefährlich er Kindern werden kann. Im Zweifelsfall muß auf einen Teich verzichtet werden.

Ein stabietler, enger Gitterrost knapp unter der Wasseroberfläche installieren, schützt Kinder und Haustiere vor einem unfreiwilligen Bad.


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